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finanzguru





4 Tipps zum Abschluss einer Restschuldversicherung
Verfasst am: 27.12.2008, 03:51

Egal ob gebaut oder gekauft — die finanziellen Verpflichtungen für die eigenen vier Wände sind hoch. Vor allem am Anfang haben Bauherren oder Käufer hohe Schulden. An die Folgen eines Unglücks mag da niemand gern denken. Baufinanzierer sollten das allerdings tun. Stirbt nämlich der Hauptverdiener, stehen die Hinterbliebenen vor einem Schuldenberg, den sie aus eigener Kraft häufig nicht mehr abtragen können. Oft bleibt nur der Verkauf des Hauses, um wenigstens der drohenden Zwangsversteigerung zu entgehen. Wer die Familie über den Tod hinaus versorgt wissen will, kann aber rechtzeitig vorbeugen.

Dafür eignet sich eine Risikolebensversicherung am besten. Stirbt der Versicherte, zahlt die Gesellschaft die vereinbarte Versicherungsleistung aus. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird kein Kapital angesammelt. Überlebt der Kunde die Versicherungsdauer, bekommt er lediglich einen kleinen Betrag aus der Überschußbeteiligung ausbezahlt, sofern dem Kunden diese noch nicht vorab mit den Beiträgen verrechnet wurde. Wegen des fehlenden Sparanteils ist die Risikolebensversicherung aber auch viel preiswerter als die kapitalbildende Lebensversicherung.

Der Verwendungszweck der Versicherung ist nicht an ein Darlehen gekoppelt. Es ist also möglich, das Darlehen bei einem beliebigen Anbieter —meist einer Bank — aufzunehmen und die Risikolebensversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Für die Lebensversicherung sollte —ebenso wie für das Bankdarlehen — das preisgünstigste Angebot eingeholt werden. Das muss nicht unbedingt die Offerte der „befreundeten" Lebensversicherung sein, die der Bankmitarbeiter dem Kunden gleich beim Darlehensabschluß mit anbietet.

Bei der Risikolebensversicherung müssen verschiedene Varianten unterschieden werden, unter denen je nach Lebenssituation und Einkommensverhältnissen gewählt werden kann.

Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Bei diesem Typ bleibt die Versicherungssumme während der vereinbarten Laufzeit konstant. Dementsprechend hoch bleiben die Beiträge. Da die Restschuld beim Darlehen fortlaufend sinkt, bleibt im Todesfall nach Tilgung der Restschuld ein Überschuss zur freien Verwendung. Das kann sich vor allem dann positiv auswirken, wenn der verbliebene Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat. Wer für diesen Fall vorsorgen will, sollte auch daran denken, die Versicherungssumme von Beginn an höher als die Darlehensschuld abzuschließen.

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Bei der zweiten Variante der Risikolebensversicherung entspricht die Versicherungssumme immer der Restschuld des Darlehens. Wer lediglich das Darlehen absichern will und darüber hinaus keinen Todesfallschutz braucht, ist mit dieser Variante am besten bedient. Damit die Versicherung ein entsprechendes Angebot unterbreiten kann, muss sie nicht nur die Gesamtlaufzeit, sondern auch Nominalzins und Tilgungsplan des Darlehens kennen. Die Versicherungsbeiträge steigen bei dieser Form trotz sinkender Restschuld zunächst geringfügig an, da das Alter des Versicherten zunimmt. Anschließend nimmt der Beitrag mit sich reduzierender Restschuld stark ab.

TIPPS

  1. Vergleichen Sie die Prämien der Versicherungsgesellschaften. Nicht der niedrigste Beitrag im ersten Jahr ist entscheidend, sondern der Barwert aller über die Jahre gezahlten Beiträge.
  2. Mit maßgeschneiderten Policen, bei denen sich die Versicherungssumme an die Restschuld anpaßt, vermeiden Sie eine Unterdeckung. Im Todesfall zahlt die Versicherung dann die volle Restschuld. Bei Verträgen mit gleichmäßig fallender Summe hingegen kommt es zur Unterdeckung.
  3. Auf einen Vertreterbesuch können Sie getrost verzichten. Ein Blick in den Tilgungsplan des Hypothekendarlehens zeigt Ihnen die jeweils erforderliche Versicherungssumme und die Laufzeiten des Darlehens-
  4. Geben Sie bei den Fragen zur Gesundheitsprüfung alle Krankheiten im Fragebogen gewissenhaft an. Sie riskieren sonst, dass im Versicherungsfall nur die Summe der gezahlten Prämien, aber nicht die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt wird.

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Tags: restschuld, summe, lebensversicherung, todesfall, darlehen, versicherungssumme

 
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