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finanzguru
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9 Tipps zum Abschluss einer Hausratversicherung
Verfasst am: 30.12.2008, 17:54 |
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HAUSRATVERSICHERUNG TIPPS
- Wählen Sie Ihre Hausratpolice in erster Linie nach dem Preis aus. Leistungsbesonderheiten sind oft Augenwischerei.
- Achten Sie auf die Angebote von Spezialanbietern für bestimmte Personen oder Regionen. Auch unabhängige Makler bieten
manchmal günstige Verträge.
- Ermitteln Sie den Wert Ihres Hausrats, damit Sie die richtige Höhe Ihrer Versicherungssumme bestimmen können-
- Schließen Sie einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit ab. Rabatte für längere Bindungen wiegen nicht den Nachteil auf, dadurch unflexibel zu sein- Auch Bündel-Rabatte für mehrere Verträge lohnen in der Regel nicht.
- Prüfen Sie nach größeren Anschaffungen anhand der Wertermittlungsliste, ob Ihre Versicherungssumme noch mit dem Wert Ihres Hausrats übereinstimmt —vor allem, wenn Sie einen alten Vertrag haben.
- Teilen Sie dem Versicherer unbedingt mit, wenn sich Ihre Wohnsituation ändert — etwa weil das Haus eingerüstet wird oder Sie länger als zwei Monate weg sind.
- Melden Sie jeden Schaden sofort der Gesellschaft- Einbruch, Raub und Fahrraddiebstahl müssen außerdem bei der Polizei angezeigt werden.
- Denken Sie daran, dass Ihre Liste gestohlener Gegenstände nach einem Einbruch vollständig sein muss- Bei allen anderen Schäden dürfen Sie noch zwei Jahre lang nachmelden.
- Kündigen können Sie stets mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf. Außerdem kommen Sie nach einem Versicherungsfall und nach einer Prämienerhöhung aus dem Vertrag heraus.
Wenn es zu Schäden kommt
Sollten Sie einen Schaden an der Wohnung anrichten, so kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. Denn Schäden an Räumen, die zu Wohnzwecken gemietet wurden, werden von ihr reguliert. Anders verhält sich die Sache bei den geliehenen Gegenständen. Sie sind von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das heißt, für Schäden, die Sie während Ihrer Anwesenheit an der Ihnen leihweise überlassenen Einrichtung anrichten, kommt Ihre Haftpflichtpolice nicht auf. Sie müssen also in die eigene Tasche greifen. Meist werden solche Schäden aus der Kautionssumme, die Sie bei Einzug hinterlegen müssen, reguliert. Einige Mitwohnzentralen bieten bei längerer Mietdauer spezielle Haftpflichtpolicen an. Fragen Sie danach, wenn Sie Ihre Mitwohngelegenheit zum Beispiel länger als sechs Monate nutzen wollen. Die Haftpflichtversicherung gilt dann für den Fall, dass der Mieter die vermieteten Räume oder das Inventar beschädigt und vom Vermieter zur Kasse gebeten wird. Für vorsätzlich verursachte Schäden kommt die Police aber nicht auf.
Klassische Hausratschäden durch Brand, Sturm oder Leitungswasser oder Einbruch reguliert die Hausratversicherung des Hauptmieters. Da Sie jedoch als sogenannter Repräsentant die Wohnung nutzen, müssen Sie auch Vorsorge treffen. Dazu gehört zum Beispiel, bei längerer Abwesenheit Fenster, Wohnungstür und Wasserhähne fest zu schließen. _________________
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