Arbeitsrecht: Kleinbetriebe ohne Betriebsrat Verfasst am: 21.12.2008, 04:14
Ohne Betriebsrat haben Arbeitnehmer weniger Rechte. In den meisten Firmen existiert trotzdem keiner.
Für die Gewerkschaften ist es nach wie vor eines der zentralen Arbeitnehmerrechte: Als Gegenpart zum Chef wählen die Beschäftigten einen Betriebsrat. Möglich ist dies in Betrieben ab fünf Angestellten. Die Firmenleitung muss den Betriebsrat dann zumindest anhören, bevor ein Mitarbeiter entlassen wird. Aber erst ab 21 Arbeitnehmern darf der Betriebsrat bei allen wichtigen Dingen mitbestimmen, wie zum Beispiel bei der Arbeitszeit, bei Versetzungen oder bei Urlaubsvorschriften. Zwar kann die Firmenleitung bei Widerstand des Betriebsrates dessen Zustimmung vor Gericht erzwingen, häufiger sind aber Kompromisse.
Trotzdem verfügen die meisten kleineren Firmen über keinen Betriebsrat. Die dort tätigen Arbeitnehmer verzichten dadurch auf ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte. Großunternehmen haben hingegen meistens einen Betriebsrat. _________________