Aufklärungspflicht der Bank bei Immobilienfonds Verfasst am: 28.12.2008, 03:59
Eine Bank, die zur Finanzierung eines geschlossenen Immobilienfonds ein Darlehen gewährt, muss den Darlehensnehmer vor Vertragsschluß darüber aufklären, wenn sie aus den Erträgen des Fonds etwas zur Sicherheit einbehält. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. In dem Fall hatte eine Bank ihre Kunden verklagt, ein Darlehen zurückzuzahlen, das sie ihnen zur Finanzierung von drei Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds gewährt hatte. Die Bank ließ sich von der Gesellschaft, die den Immobilienfonds betrieb, eine zusätzliche Sicherheit für die Finanzierung der Anteile in Höhe von drei Prozent gewähren. Diese drei Prozent wurden mit den Steuerrückvergütungen finanziert, die eigentlich den Kunden der Bank zustanden. Die stellten irgendwann fest, dass die Rendite des Immobilienfonds wegen der von der Bank kassierten Steuerrückvergütung doch nicht so lukrativ war, wie im Prospekt angepriesen und fochten die Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Das Darlehen mussten sie nicht zurückzahlen: Nach Ansicht der Oberlandesrichter hätte die Bank bei diesem speziellen Anlagegeschäft die Kunden darüber aufklären müssen, dass sich die Rendite aus dem Immobilienfonds wegen des zusätzlichen Sicherheitseinbehalts reduziert. Die Kunden hatten daher einen Schadenersatzanspruch. Und da sie bei entsprechender Aufklärung den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen hätten, konnte die Bank die Rückzahlung des Finanzierungsdarlehens nicht verlangen. _________________