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Bedingungen bei der Zuteilung eines Bausparvertrages
Verfasst am: 28.12.2008, 08:28

Für die Zuteilung muss der Bausparvertrag mehrere Bedingungen erfüllen:

Der Bausparer muss das Mindestguthaben angespart haben. Das sind je nach Tarif zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Der Vertrag hat die notwendige Zielbewertungszahl erreicht. Mit der Bewertungszahl wird an mehreren Stichtagen im Jahr (zum Beispiel jeweils am Quartalsende) die bisherige Sparleistung des Bausparers bewertet. Danach richtet sich bei jeder Bausparkasse die Reihenfolge der Zuteilung. Je höher die Sparbeiträge im Verhältnis zur Bausparsumme und je länger die Ansparzeit, desto höher liegt die Bewertungszahl. Zu den Stichtagen legen die Bausparkassen auch die Zielbewertungszahl fest. Sie gibt an, welche Bewertungszahl ein Bausparvertrag mindestens haben muss, um in der kommenden Zuteilungsperiode ausgezahlt werden zu können.


Der Versuch, den Zuteilungstermin selbst zu errechnen, ist für Bausparer wegen des komplizierten Bewertungssystems ein hoffnungsloses Unterfangen. Die voraussichtliche Zuteilung des Bausparvertrags muss daher bei der Bausparkasse erfragt werden. Sie informiert auf Wunsch auch über die erreichte Bewertungszahl und die aktuelle Zielbewertungszahl. Bei der klassischen Zwischenfinanzierung hat der Bausparer bereits das Mindestguthaben angespart. Es fehlt nur noch die erforderliche Bewertungszahl, so dass in einer überschaubaren Zeit mit der Auszahlung zu rechnen ist. Für Bausparer gibt es in dieser Situation nur eine sinnvolle Strategie: Die Zahlungen in den Vertrag stoppen und abwarten, bis die Bausparsumme zugeteilt wird. Die Bewertungszahl erhöht sich im Lauf der Zeit automatisch auf den benötigten Zielwert. Bis zur Zuteilung wird die Bausparsumme zwischenfinanziert. Weitere Einzahlungen auf den Bausparvertrag würden zwar die Zuteilung eventuell etwas beschleunigen, doch die Nachteile überwiegen: Der Sparzins ist niedrig, vor allem aber mindert der Bausparer bei den meisten Tarifen seinen Darlehensanspruch mit jeder Mark, die er über das erforderliche Mindestguthaben hinaus an die Bausparkasse überweist.
Zins fest bis zur Zuteilung.

Wer unliebsame Überraschungen vermeiden will, sollte den Zins für den Zwischenkredit bis zur voraussichtlichen Zuteilung des Bausparvertrags festschreiben. Zinserhöhungen sind dann während der Bindungsfrist ausgeschlossen. Nur so lässt sich die monatliche Belastung fest kalkulieren. Doch Vorsicht: Auf die Zuteilungsprognosen ist nicht voll Verlass.

Weitere Tipps

- Fragen Sie Ihre Bausparkasse, wann Ihr Bausparvertrag voraussichtlich zugeteilt wird.
- Bestimmen Sie danach die Zinsbindungsdauer für -den Zwischenkredit. Am besten vereinbaren Sie im Kreditvertrag einen Festzins bis zur Zuteilung des Bausparvertrags.
- Achten Sie darauf, dass die Höhe des Zwischenkredits mit der zu erwartenden Auszahlung des Bausparvertrags übereinstimmt. Diese kann bei einigen Tarifen höher oder niedriger als die Bausparsumme sein.
- Holen Sie sich Angebote sowohl bei der Bausparkasse als auch bei mehreren Kreditinstituten ein. Vergleichen Sie die Darlehensangebote anhand der Effektivzinsen.
- Wenn Sie den Zwischenkredit nicht bei der Bausparkasse, sondern bei einer Bank aufnehmen: Klären Sie vorher ab, dass Ihnen nach der Ablösung des Zwischenkredits keine Kosten für eine eventuelle Übertragung der Sicherheiten entstehen.
- Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen auf den Bausparvertrag, wenn Sie das Mindestguthaben bereits angespart haben.
- Bei fehlendem Mindestguthaben sollten Sie die Bausparsumme herabsetzen lassen, um die Zwischenfinanzierung abzukürzen. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, den Bausparvertrag durch eine Soforteinzahlung bis zum erforderlichen Mindestguthaben aufzufüllen.
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Tags: zuteilung, bausparvertrag, bedingungen, bausparsumme

 
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