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finanzguru






Börsenhandel: die wichtigsten Regeln für Kauf und Verkauf
Verfasst am: 08.02.2009, 09:11

Die wichtigsten Regeln für Kauf- und Verkaufsaufträge.

Wer Pannen beim Aktienhandel vermeiden will, muss seiner Bank präzise Vorgaben beim Auftrag machen. Anleger können die Börse bestimmen, an der ihr Auftrag abzuwickeln ist. Ebenso können sie festlegen, ob ihre Order in den variablen Handel, den Kassahandel oder — bei Xetra — in die Eröffnungs-, Schluss- oder Mittagsauktion geht. Vor allem bei weniger liquiden Aktien wie Nebenwerten, deren Kurs im variablen Handel oft stark schwankt, empfiehlt es sich, die Order im Kassa- oder Auktionshandel ausführen zu lassen.

Darüber hinaus können Anleger auch den Kurs angeben, zu dem der Auftrag ausgeführt werden soll. Folgende Ordervarianten stehen zur Auswahl:

  1. Die schlichteste nennen Börsenprofis Market Order: Dabei werden die Aktien einfach zum nächsten an der Börse ermittelten Kurs ge- oder verkauft.
  2. Will der Anleger überhöhte Kauf oder zu niedrige Verkaufskurse vermeiden, erteilt er dagegen eine Limit Order. Der Auftrag wird dann nur zum festgesetzten Kurs — Limit genannt — oder einem besseren Kurs ausgeführt.
  3. Profis mit klarer Anlagestrategie steigen aber oft erst dann an der Börse ein oder aus, wenn sich ihre Aktie einem bestimmten Kursziel nähert. In diesem Fall können sie Stop-Orders erteilen. Dann wird der Auftrag nur ausgeführt, wenn die Aktie das Kursziel — Stopmarke — erreicht hat. Dabei gibt es zwei Varianten:
  4. Soll die Aktie bei Erreichen der StopEuroe unverzüglich zum nächsten Börsenkurs ge- oder verkauft werden, muss der Anleger eine Stopmarket-Order erteilen.
  5. Hat der Anleger dagegen ganz konkrete Preisvorstellungen, kann er eine Stop-Limit-Order erteilen. Damit setzt er praktisch zwei Preisgrenzen: Kauf- oder Verkaufsaufträge werden grundsätzlich erst nach Erreichen der Stopmarkee an die Börse gegeben und nur dann ausgeführt, wenn die Aktie zum angegebenen Kurs oder besser gehandelt werden kann.




Soll ein Auftrag dagegen blitzschnell oder gar nicht in den fortlaufenden variablen Handel gegeben werden, stehen zwei Auftragsvarianten zur Auswahl:

  1.  Bei einer Fill-or-Kill-Order wird der gesamte Auftrag entweder sofort vollständig ausgeführt oder gar nicht. Kann zum Beispiel die gewünschte Aktienstückzahl nicht komplett zum gewünschten Preis gehandelt werden, wird der ganze Auftrag gelöscht.
  2. Nimmt der Anleger dagegen in Kauf, dass eventuell nur ein Teil der Aktien zum gewünschten Preis handelbar ist, erteilt er eine Immediateor-Cancel-Order. Mit dieser Anweisung kauft oder verkauft die Bank so viele Aktien zum gewünschten Preis wie gerade möglich. Der nicht sofort ausführbare Restauftrag wird gelöscht.

_________________
 
Frederik






Verfasst am: 23.07.2009, 07:50

Danke für die hilfreichen Informationen zum Thema Aktien. Ich habe auch darüber nachgedacht demnächst einen Teil meiner Ersparnisse in Aktien anzulegen, bin mit diesem Thema aber noch nicht so vetraut. Jetzt gehe ich schon mit mehr Hintergrundwissen in das Gespräch mit meiner Bank Smile

Gruß

Frederik
 
Baerchen1258







Verfasst am: 27.10.2009, 16:25

ich kann mich dem nur anschließen ... sehr interessanter Beitrag!

Vielen Dank Smile

Klaus
_________________


 
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Tags: wichtigsten regeln, aktien, verkauf, limit

 


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