Handwerksbetriebe dürfen sich in Formularverträgen nicht bestätigen lassen, dass bestimmte Arbeiten pauschal notwendig seien und der Kunde hiermit einverstanden sei. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf im Fall eines Rohrreinigers (Az: 12 0 539/92, nicht rechtskräftig). Dieser wollte per Klausel festlegen, dass bei jeder Verstopfung das Rohrsystem bis zum Straßenkanal zu reinigen sei. Das Gericht sieht darin eine unzulässige Verschiebung der Beweislast auf den Kunden.
Rat: Wenn Sie solch unseriöse Klauseln lesen, gehen Sie lieber zur Konkurrenz. _________________