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finanzguru
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Fachwissen: Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
Verfasst am: 14.12.2008, 14:32 |
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Aus Versehen einen Großschaden anrichten das kann jedem passieren. Und jeder muss dann in voller Höhe dafür bezahlen, wenn er verantwortlich gemacht werden kann.
Das Zimmer brennt. Hektisch werden Wassereimer geschleppt. Brandstifter ist ein Partygast, der ohne Aufforderung schwungvoll Spiritus in den Fonduekocher nachgefüllt hatte. Der Gast ist älter als 18 und war im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, als er die feuergefährliche Flüssigkeit eingoss. Deshalb kann er für den Schaden in voller Höhe zur Verantwortung gezogen werden. Sein Glück im Unglück: Er hat eine Privathaftpflichtversicherung. Die kommt für alle Kosten auf.
Eine Privathaftpflichtversicherung braucht wirklich jeder. Denn gesetzliche Schadenersatzansprüche können vor allem bei Personenschäden leicht in die Zehntausende gehen, aber im schlimmsten Fall auch eine Million Euro und mehr erreichen
Das sprengt leicht den üblichen Rahmen eines Dispokredits. Die Privathaftpflichtversicherung kostet im Vergleich dazu sehr wenig: Günstige Anbieter verlangen etwa 50 Euro Prämie pro Jahr, teure das Doppelte.
Für die gesetzliche Haftung ist es gleichgültig, ob ein Schaden vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist. Kinder werden ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr selbst zur Verantwortung gezogen, wenn sie die Folgen ihres Handelns überschauen konnten. Bei kleineren Kindern haften die Eltern, wenn sie ihre Sprösslinge nicht ausreichend beaufsichtigt haben. Tier halter sind für ihre Katzen, Hunde oder Pferde verantwortlich und haften sogar ohne eigenes Verschulden für die von ihren Tieren verursachten Schäden.
Was die Versicherung leistet
Eine Haftpflichtversicherung gewährt Schutz, wenn Schadenersatzansprüche gegen den Versicherten geltend gemacht werden, die sich aus dessen gesetzlicher Haftung ergeben. Für Ansprüche aus einem Vertrag — wenn zum Beispiel jemand einen Kredit nicht zurückzahlt — kommt sie nicht auf. Und auch bei vorsätzlich verursachten
Schäden zahlt sie generell nicht. Die Privathaftpflichtversicherung deckt einen großen Teil von Ansprüchen ab, die im Alltag entstehen können. Für Tätigkeiten, die als risikoreich gelten wie zum Beispiel Auto-, Segelboot-oder Motorbootfahren, Hunde- und Pferdehaltung oder Jagdsport, müssen jedoch spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden Haftpflichtversicherer prüfen nach einem Schaden erst einmal, ob ihr Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Unberechtigte Ansprüche wehren sie ab, notfalls vor Gericht. Entsprechende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadenersatzleistung für den Kunden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Oft gelten für Personen- und für Sachschäden unterschiedliche Obergrenzen. Empfehlenswert sind Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden oder eine pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens zwei Millionen Euro. Besser sind allerdings noch höhere Summen, denn alles, was über die Deckungssumme hinausgeht, muss der Kunde im Ernstfall selbst bezahlen.
Das Angebot
Die derzeit in Deutschland angebotenen Policen privater Haftpflichtversicherungen sind in ihren Hauptleistungen weitgehend identisch. Ob Familien- oder Singlepolice — Ansprüche aus Schäden an einer Mietwohnung sind standardmäßig mitversichert. Das Limit für die Ersatzleistungen variiert je nach Versicherer allerdings stark. Mieter teurer Wohnungen oder Häuser sollten darauf achten, dass diese Deckungssumme für einen Totalschaden ausreicht. Die Haftpflicht des Bauherrn decken die Standardpolicen für kleinere Bauvorhaben (meistens bis 25 000 Euro) ebenfalls mit ab. Für größere Bauvorhaben sollte jedoch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Viele Gesellschaften bieten für Singles und junge Leute Spezialverträge an. Die sind aber nicht immer empfehlenswert. Der Versicherungsschutz schließt zum Teil Schäden aus Immobilienbesitz aus oder offeriert zu niedrige Deckungssummen.
TIPPS
- Schließen Sie eine Privathaftpflichtversicherung ab, wenn Sie noch keine haben- Sie ist die wichtigste Police überhaupt. Hunde- und Pferdehalter brauchen außerdem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Vereinbaren Sie möglichst hohe Deckungssummen, mindestens zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Wenn Sie einen älteren Vertrag haben: Überprüfen Sie, ob die Summen reichen.
- Die Zusatzleistungen der teuren Gesellschaften lohnen sich nur selten- Wenn es Ihnen wichtig ist, dass auch der Geschädigte im Ernstfall gut bedient wird, entscheiden Sie sich für einen Anbieter, der im Regulierungstest gut abgeschnitten hat.
- Leben Sie als unverheiratetes Paar zusammen, reicht eine Privathaftpflichtversicherung- Kündigen Sie den Vertrag, der später abgeschlossen wurde, und lassen Sie Ihren Lebenspartner in die verbleibende Police eintragen-
- Schließen Sie für spezielle Risiken (Tierhaftung, Motorbootfahren) eine spezielle Haftpflichtversicherung ab.
Eine für alle
Für Familien, aber auch Lebenspartner reicht eine Privathaftpflichtversicherung.
Folgende Personen sind in einem Vertrag geschützt:
- Der Versicherungsnehmer.
- Der Ehepartner (automatisch) oder — auf Antrag — der im gleichen Haushalt lebende Lebensgefährte des Versicherungsnehmers.
- Die unverheirateten minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers.
- Die unverheirateten volljährigen Kinder des Versicherungsnehmers, solange sie sich noch in einer Schulausbildung oder in einer sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließenden Berufsausbildung befinden (während des Grundwehr- oder Zivildienstes bleibt der Versicherungsschutz bestehen).
- Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus oder Garten betreuen, wenn sie Dritte bei ihrer Tätigkeit schädigen.
Keine Haftung
Manchmal haftet ein Schädiger von vornherein nicht für einen Schaden. Dann zahlt auch seine Haftpflichtversicherung nicht
Nach einem Schaden muss geprüft werden, ob der Verursacher nach dem Gesetz dafür verantwortlich gemacht werden kann. Diese Frage muss fast immer mit Nein beantwortet werden, wenn:
- ein Schaden von einem Kind unter 7 Jahren verursacht wird. Ein solches Kind ist noch nicht schuldfähig. Haben allerdings die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, haften sie.
- ein Schaden beim Mannschaftssport (Handball, Basketball oder Squash) durch einen geringfügigen Regelverstoß entsteht. Dann kann ein Schädiger nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ein Mitspieler dabei verletzt wird. Hintergrund: Es wird angenommen, dass ein Sportler in das mit seiner Teilnahme verbundene erhöhte Verletzungsrisiko in gleichem Maß einwilligt, wie er sich selbst von Entschädigungen anderer freigestellt sehen will.
- ein Schaden leicht fahrlässig im Rahmen einer reinen Gefälligkeit entsteht, die der Schädiger für den Geschädigten erbracht hat. Voraussetzung: Das Risiko für den Gefälligen ist gering und der Vorteil für den Begünstigten so groß, dass ein stillschweigender Haftungsausschluß für leicht fahrlässig entstandene Schäden unterstellt werden kann (zum Beispiel bei Umzugs- oder Pannenhilfe).
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