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Fachwissen: Vollmachten
Verfasst am: 31.12.2008, 19:39

Sonderfall Vorsorgevollmacht

Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr selbst entscheiden können.

Unfälle, Krankheiten, Gebrechlichkeit und Tod gehören verständlicherweise für die meisten Menschen nicht zu den Lieblingsthemen. Doch wer sich über die möglichen Schicksalsschläge des Lebens gar keine Gedanken macht, geht ein hohes Risiko ein. Denn es sind keineswegs zwingend die nächsten Angehörigen oder engsten Freunde, die für die Betroffenen entscheiden, wenn sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Zuständig ist zunächst immer das Vormundschaftsgericht. Dies bestellt einen Betreuer. Dabei kann es sich um einen nahen Angehörigen handeln, aber genauso um den Mitarbeiter eines kommerziellen Betreuungsvereins. Wer dies verhindern möchte, kann in einer sogenannten Betreuungsverfügung festlegen, wer für den Fall der Fälle vom Vormundschaftsgericht bestimmt werden soll. Diese Verfügung sollte auf jeden Fall schriftlich abgefasst und an einer sicheren Stelle hinterlegt werden, zum Beispiel bei dem für den Fall der Fälle gewünschten Betreuer. Eine

notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Sinnvoll ist es aber, die Verfügung alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben. Auch weitere Wünsche können in der Betreuungsverfügung festgeschrieben werden, zum Beispiel eine möglichst lange häusliche Pflege oder die Aufnahme in einem bestimmten Pflegeheim.

An diese Vorgaben muss sich der Betreuer halten. Dies kontrolliert das Vormundschaftsgericht. Bei besonders einschneidenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer gefährlichen Operation oder der Aufnahme in einem Pflegeheim, muss das Vormundschaftsgericht vorher zustimmen. Zudem können die Richter die Befugnisse des Betreuers auch auf bestimmte Bereiche beschränken, wenn weitergehende Hilfe nicht notwendig ist. Der Betreuer hat also keineswegs freie Hand, sondern muss sich immer am Willen des Betreuten und den Vorgaben des Gerichts orientieren.

Vorsorge mit Risiko

Wer statt einer Betreuungsverfügung eine Vorsorgevollmacht ausstellt, gibt dem Inhaber dieser Vollmacht
hingegen wesentlich größere Befugnisse und damit auch Mißbrauchsmöglichkeiten. Denn bei einer Vorsorgevollmacht ist eine gerichtliche Kontrolle nicht zulässig, der Vollmachtinhaber kann allein entscheiden. Dies gilt aber nur für die ihm in der Vorsorgevollmacht konkret übertragenen Rechte. Inhaber einer Generalvollmacht können für einen betreuungsbedürftigen Menschen aber alle geschäftlichen Angelegenheiten erledigen. Für den Betreuten bedeutet das ein beträchtliches Risiko, zumal er aufgrund seiner gesundheitlichen Situation vielleicht
nicht mehr eingreifen kann. Eine Betreuungsverfügung ist deshalb in aller Regel die bessere Lösung.

Sonderfall Postvollmacht

Vollmachten können jederzeit erteilt und widerrufen werden. Es reicht ein Stück Papier und ein Kuli. Sogar mündliche Vollmachten sind grundsätzlich wirksam, nur nicht bei der Post: „Die Bevollmächtigung zum Empfang von Sendungen, die dem Empfänger eigenhändig auszuhändigen sind ..., muss auf dem Formblatt gemäß Anlage 4 zu diesen AGB besonders erteilt werden", steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post. Doch die Regelung klingt komplizierter, als die Praxis ist: Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, muss lediglich ein bei allen Postfilialen erhältliches Formular ausfüllen und darin einen Dritten bevollmächtigen, besondere Post, wie zum Beispiel Wertbriefe, Pakete oder Einschreiben, für ihn entgegenzunehmen. Nur Ehepartner und Inhaber einer notariell beurkundeten Generalvollmacht sind davon ausgenommen. Sie erhalten die fremde Post auch ohne ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt.

Sonderfall Anwaltsvollmacht

Auch Vollmachten für den eigenen Anwalt können problematisch sein. Denn damit kann der Anwalt für seinen Mandanten gegenüber anderen tätig werden. Dies darf er dann natürlich auch in Rechnung stellen. Wer verhindern will, dass sein Anwalt im Übereifer mehr macht als eigentlich von ihm gewollt, sollte die Anwaltsvollmacht deshalb begrenzen. So kann vereinbart werden, dass der Anwalt vorerst nur außergerichtlich tätig wird oder bei einer Klage zunächst lediglich die Vollmacht für eine Instanz erhält. Wichtig ist, dass der Mandant seinem Anwalt mitteilt, was er möchte, und eine vorformulierte Vollmacht gegebenenfalls entsprechend begrenzt.
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Tags: mündliche, anwalt, formular, einschreiben, ehepartner, bedeutet

 
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