Finanztipps für Bauherren Verfasst am: 28.10.2008, 06:51
Gerade wenn man das erste mal ein Haus baut, ist es wichtig die Finanzen im Auge zu behalten.
- Wenn Sie Bauverträge ohne einen fachkundigen Berater abschließen, sollten Sie sich vorher nach der Seriosität und Erfahrung Ihrer Partner erkundigen. Fragen Sie bei der Industrie- und handelskammer, Handwerkskammer und Architektenkammer nach.
- Legen Sie im Bauvertrag die Leistungen des Auftragnehmers nach Art und Umfang fest. Zu wichtigen Punkten wie Wärmedämmung oder Schallschutz sollten die einzuhaltenden Normen festgelegt werden.
- Auch bei allen anderen Punkten, die Ihnen wichtig sind, sollten Sie auf einer schriftlichen Festlegung bestehen.
- Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungstermine, die Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung müssen im Vertrag festgelegt werden.
- Vor allem bei Verträgen mit einem Generalunternehmer oder -übernehmer sollte man einen pauschalen Festpreis vereinbaren.
- Achten Sie darauf, dass, sich vorgesehene Teilzahlungen streng am Baufortschritt orientieren.
- Der Baubeginn sollte mit Kalenderdatum festgehalten werden.
- Für die Abnahme sollten Sie ein schriftliches Protokoll vereinbaren.
- Sämtliche Mängel sind dabei schriftlich festzuhalten. Wenn Sie ein mangelhaftes Werk abnehmen, müssen Sie sich bezüglich der Mängel ausdrücklich alle Rechte vorbehalten.
- Auch Fristen für eine Mängelbeseitigung sollten sofort ins Abnahmeprotokoll aufgenommen werden.
- Die Abnahme der Bauleistung sollten Sie nur in Begleitung eines Sachverständigen vornehmen.
- Vermeiden Sie eine „Abnahme durch ein sogenanntes schlüssiges Verhalten", wie vorzeitigen Einzug oder Bezahlung der letzten Rate.
- Art und Umfang der Gewährleistung des Auftragnehmers sowie die Verjährung sollten im Vertrag stehen.
- Lassen Sie möglichst nicht die fünfjährige Verjährung bei Bauwerken nach BGB verkürzen.
- Falls Sie die VOB/B vereinbaren, sollte die Gewährleistung bei Bauwerken schriftlich auf fünf Jahre festgelegt werden.
- Vereinbaren Sie für die Gewährleistungszeit einen Sicherheitseinbehalt von mindestens fünf Prozent der Nettovergütung. Stattdessen kommt auch eine gleichwertige Bürgschaft durch eine Bank in Frage.
- Während der Bauphase sollten Sie sich regelmäßig auf der Baustelle umsehen und ein Foto- oder Videotagebuch führen, um Mängel frühzeitig zu dokumentieren.
- Bei umstrittenen Mängeln sollten Sie ein gerichtliches Beweisverfahren einleiten und ein Gutachten beantragen. Es unterbricht die Verjährung.
- Die letzte Rate der Vergütung sollte auf jeden Fall erst nach der Abnahme bezahlt werden. _________________