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finanzguru





Finanztipps für Bauherren
Verfasst am: 28.10.2008, 07:51

Gerade wenn man das erste mal ein Haus baut, ist es wichtig die Finanzen im Auge zu behalten.

- Wenn Sie Bauverträge ohne einen fachkundigen Berater abschließen, sollten Sie sich vorher nach der Seriosität und Erfahrung Ihrer Partner erkundigen. Fragen Sie bei der Industrie- und handelskammer, Handwerkskammer und Architektenkammer nach.

- Legen Sie im Bauvertrag die Leistungen des Auftragnehmers nach Art und Umfang fest. Zu wichtigen Punkten wie Wärmedämmung oder Schallschutz sollten die einzuhaltenden Normen festgelegt werden.

- Auch bei allen anderen Punkten, die Ihnen wichtig sind, sollten Sie auf einer schriftlichen Festlegung bestehen.

- Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungstermine, die Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung müssen im Vertrag festgelegt werden.

- Vor allem bei Verträgen mit einem Generalunternehmer oder -übernehmer sollte man einen pauschalen Festpreis vereinbaren.

- Achten Sie darauf, dass, sich vorgesehene Teilzahlungen streng am Baufortschritt orientieren.

- Der Baubeginn sollte mit Kalenderdatum festgehalten werden.

- Für die Abnahme sollten Sie ein schriftliches Protokoll vereinbaren.

- Sämtliche Mängel sind dabei schriftlich festzuhalten. Wenn Sie ein mangelhaftes Werk abnehmen, müssen Sie sich bezüglich der Mängel ausdrücklich alle Rechte vorbehalten.

- Auch Fristen für eine Mängelbeseitigung sollten sofort ins Abnahmeprotokoll aufgenommen werden.

- Die Abnahme der Bauleistung sollten Sie nur in Begleitung eines Sachverständigen vornehmen.

- Vermeiden Sie eine „Abnahme durch ein sogenanntes schlüssiges Verhalten", wie vorzeitigen Einzug oder Bezahlung der letzten Rate.

- Art und Umfang der Gewährleistung des Auftragnehmers sowie die Verjährung sollten im Vertrag stehen.

- Lassen Sie möglichst nicht die fünfjährige Verjährung bei Bauwerken nach BGB verkürzen.

- Falls Sie die VOB/B vereinbaren, sollte die Gewährleistung bei Bauwerken schriftlich auf fünf Jahre festgelegt werden.

- Vereinbaren Sie für die Gewährleistungszeit einen Sicherheitseinbehalt von mindestens fünf Prozent der Nettovergütung. Stattdessen kommt auch eine gleichwertige Bürgschaft durch eine Bank in Frage.

- Während der Bauphase sollten Sie sich regelmäßig auf der Baustelle umsehen und ein Foto- oder Videotagebuch führen, um Mängel frühzeitig zu dokumentieren.

- Bei umstrittenen Mängeln sollten Sie ein gerichtliches Beweisverfahren einleiten und ein Gutachten beantragen. Es unterbricht die Verjährung.

- Die letzte Rate der Vergütung sollte auf jeden Fall erst nach der Abnahme bezahlt werden.
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