Hausratversicheurng - Extrapolice für Glasbruch Verfasst am: 21.12.2008, 18:38
Zerborstene Scheiben sind in der Hausratversicherung heute nicht mehr abgedeckt. Dafür ist ein eigener Vertrag erforderlich.
Wer kaputte Scheiben nicht aus eigener Tasche ersetzen will, kann eine Haushaltglasversicherung abschließen. Sie ist rechtlich eigenständig und nicht von einer Hausratpolice abhängig. Allerdings können die meisten Menschen auf diese Police getrost verzichten, denn das Geld für eine zerborstene Scheibe dürfte sie kaum in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sinnvoll kann die Glasversicherung dagegen für Haushalte mit großen, sehr teuren Glasflächen sein, zum Beispiel einem glasüberdachten Wintergarten.
Auch Duschkabinen
Die Glasversicherung kommt für Schäden an Fenstern und Türen oder Glasflächen der Einrichtung auf. Versichert sind auch Sonnenkollektoren oder Duschkabinen. Beim Mobiliar ersetzt der Versicherer zum Beispiel zersplitterte Vitrinentüren oder Sichtfenster an Elektroöfen. Für gläserne Lampenschirme, Ferngläser, Weingläser oder Handspiegel gibt es allerdings keinen Versicherungsschutz. Mehrscheiben-Isolierverglasungen sowie Scheiben und Platten aus Kunststoff sind bei den meisten Anbietern ohne Mehrbetrag mitversichert. Bei künstlerisch bearbeiteten Glasflächen gilt oftmals eine Obergrenze von 500 Euro pro Schadensfall. Für Ceran-Kochfelder wird in der Regel ein Extragroschen fällig.
Nur Bruch ist versichert
Die Glasversicherung leistet nur, wenn die Glasfläche zerbrochen ist oder ein Sprung durch die gesamte Dicke der Scheibe verläuft. Für Schrammen gibt es nichts. Die Versicherer können den Schaden auch selbst durch das Liefern und Montieren neuer Scheiben regulieren. Warum das Glas zerbrochen ist, spielt keine Rolle, denn in der Glasversicherung besteht eine Allgefahrendeckung. _________________