Kann man die Mietkaution auch gewinnbringend anlegen? Verfasst am: 21.10.2008, 06:34
Bevor Mieter in die neue Wohnung einziehen können, müssen sie fast immer eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten beim Vermieter hinterlegen. Meist wird das Geld zu Minizinsen auf einem Sparbuch angelegt.
Der Vermieter darf eine Kaution nur verlangen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Sonst brauchen Sie nicht zu zahlen.
Sie haben das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Vertragsbeginn fällig.
Lassen Sie sich vom Vermieter bestätigen, dass er Ihre Barkaution auf einem Treuhandkonto angelegt hat. Andernfalls droht der Verlust der hinterlegten Mietsicherheit, wenn Ihr Vermieter Konkurs macht.
Fragen Sie den Vermieter, wo und zu welchem Zinssatz Ihre Barkaution angelegt ist. Er muss Auskunft geben.
Wenn Sie mit Ihrem Vermieter die Anlage der Barkaution zu einem höheren als dem gesetzlichen Zinssatz vereinbaren, sollten Sie das schriftlich tun. Sonst ist er nicht zur Herausgabe des Mehrbetrags verpflichtet (AG Köln, Az: 210C 126/93).
Versuchen Sie, Ihren Vermieter davon zu überzeugen, daß die Kaution auf Ihren Namen auf ein verpfändetes Sparbuch angelegt wird. Dann können Sie sich selbst nach Sparangeboten mit günstigen Zinsen umschauen und können der Bank gegebenenfalls direkt einen Auftrag zur Freistellung vom Zinsabschlag erteilen.