Kann man einen Festzinssparvertrag so einfach kündigen? Verfasst am: 24.10.2008, 06:21
Für Festzinsspargelder gelten besondere Bedingungen. Sondersparformen und Festzinssparen gelten als Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist, über die man zu sehr unterschiedlichen Bedingungen verfügen kann. Weil fast jedes Kreditinstitut nach anderen Regeln verfährt, sollten Sie wichtige Fragen vor Abschluss des Vertrages klären.
- Ist es möglich, den Vertrag vorzeitig ganz zu kündigen, oder gibt es lange Kündigungssperrfristen? Wie wird bei einer vorzeitigen Verfügung unter Einhaltung aller Fristen abgerechnet?
- Welche Regeln gibt es bei einer vorzeitigen Verfügung, wenn die Fristen nicht eingehalten werden? Fallen Vorschusszinsen an und wenn ja, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe werden sie berechnet? Zu welchem Zinssatz wird in diesem Fall Ihr Sparkapital abgerechnet?
- Können Sie über Teilbeträge der Sparanlage verfügen, wenn die Mindestanlagesumme auf dem Konto stehenbleibt? Welchen Einfluss hat eine Teilverfügung auf die Verzinsung? Was passiert, wenn der Mindestbetrag unterschritten wird?
- Prüfen Sie, ob Sie wenigstens über einen Freibetrag von 2000 Euro pro Kalendermonat ohne Kündigung verfügen können.
- Sind Zuzahlungen zur Spareinlage während der Laufzeit möglich? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen. Bedingungen?
- Erkundigen Sie sich, ob Sie zum Ende der Laufzeit kündigen müssen oder ob das Kapital automatisch zurückgezahlt wird. _________________