Kindesunterhalt Streit um kostenlose Wohnung Verfasst am: 25.12.2008, 04:16
Wer im eigenen Haus lebt und deshalb keine Miete zahlen muss, hat einen Vorteil, der bei der Berechnung des für den Kindesunterhalt maßgeblichen Einkommens berücksichtigt wird. Anders ist es jedoch, wenn die kostenlose Wohnung von einem Dritten finanziert wird. In einem vom Saarländischen Oberlandesgericht) entschiedenen Fall lebte der unterhaltspflichtige Beklagte im eigenen Haus, das er sich vom geschenkten Geld seines Vaters gekauft hatte.
Die Richter waren der Ansicht, dass der Vater nur seinem Sohn, nicht jedoch auch den Enkeln etwas Gutes tun wollte. Solche Zuwendungen sind unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen, zumal in diesem Fall der Beklagte ohnehin mehr als den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlte. Die Kehrseite der Medaille: Die mit dem Erwerb und der Erhaltung des Hauses verbundenen Belastungen werden bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch nicly vorn Einkommen abgezogen. _________________