Lassen sich Studienreisen ins Ausland absetzen? Verfasst am: 06.10.2008, 17:06
Studienreisen ins Ausland können dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und das touristische Interesse nur von untergeordneter Bedeutung ist. Je weiter die Reise jedoch geht, desto genauer darf das Finanzamt die beruflichen Gründe prüfen. So versagte etwa der Bundesfinanzhof einem Richter
den Abzug der Ausgaben einer Japanreise, die er mit Kollegen unternommen hatte (Az: VI R 64/91). Trotz des straffen juristischen Programms der Studienreise kam das Gericht zu dem Schluss, dass die persönliche Bereicherung des Richters überwogen hatte. Tipp: Der Anlass einer Studienreise muss stets einen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. Handelt es sich um eine Gruppenreise, gilt diese Bedingung in der Regel dann als erfüllt, wenn der Teilnehmerkreis homogen ist. In diesem Fall schadet es nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (Az: III 281/91) auch nicht, wenn einige Ehepartner der Teilnehmer mitreisen, ohne am Fachprogramm der Studienreise teilzunehmen. _________________