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finanzguru





Muss nach einem Einbruch ein Detektiv beauftragt werden?
Verfasst am: 06.10.2008, 17:36


Die Gerichte haben erkannt, dass es für Versicherungsnehmer oft schwierig sein kann, einen Einbruchdiebstahl in allen Einzelheiten nachzuweisen. Sie haben deshalb Grundsätze für eine Beweiserleichterung aufgestellt. Ein Detektiv muss nicht beauftragt werden, um den Einbruch detailliert beweisen zu können. Es genügt dem Gericht, wenn das äußere Bild der Schadenstelle mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruch hinweist, zum Beispiel entsprechende Spuren am Gebäude zu sehen sind. Wenn der Versicherer dennoch der Auffassung ist, dass es sich um einen vorgetäuschten Versicherungsfall handelt, muß er seinerseits die Indizien des Geschädigten entkräften und selbst Fakten vorlegen, die für einen möglichen Versicherungsbetrug sprechen.

Dies gelingt ihm beispielsweise, wenn die Angaben des Kunden schon vom technischen Ablauf her unwahrscheinlich sind. So geht ein Versicherungsnehmer leer aus, wenn z.B. der behauptete Abtransport der rund einer schweren Beute völlig spurlos verlaufen sein sollte. Oder es lässt sich nicht erklären, wie der Einbrecher die Alarmanlage umgangen haben sollte.

Zusätzliche Verdachtsmomente für einen Versicherungsbetrug können sich ergeben, wenn ein Kunde erheblich überversichert ist oder wenn einem fast Mittellosen Luxusgüter gestohlen werden. Das gilt auch, wenn keinerlei Einkaufsbelege vorgelegt werden, obwohl die angeblich gestohlenen Gegenstände von hohem Wert sind. Widersprüche in der Aussage oder unmotivierte Änderungen von Angaben können ebenfalls einen Verdacht begründen.
Nachweis bei geringen Spuren Geringe oder keine Spuren finden sich bei Einbrüchen oft, wenn Nachschlüssel oder gestohlene Original schlüssel benutzt wurden. Der Versicherungsnehmer muss dann beweisen, dass der Original schlüssel nicht von einer zutrittsberechtigten Person verwendet worden ist.

Beim Eindringen mit einem richtigen Schlüssel besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Täter den Schlüssel durch Raub oder Diebstahl an sich gebracht hat Voraussetzung ist, daß der berechtigte Besitzer den Diebstahl nicht fahrlässig mit verschuldet hat, indem er den Schlüssel zum Beispiel in einem unbewachten Auto zurückließ. Wenn ein Versicherungsnehmer merkt, dass er seinen Schlüssel verloren hat, muß er sofort das entsprechende Schloss austauschen. Am besten ist es, dann ein bündig mit dem Sicherheitsbeschlag abschließendes Zylinderschloss einzubauen. Ein Aufbruch ohne Kratzspuren ist bei diesen Schlössern fast unmöglich.
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Tags: einbruch, schlüssel, beweisen, auto, beauftragt

 
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