Finanz Forum

Finanz Forum
zum Thema Geld, Versicherungen und Verträge
 
RegistrierenRegistrieren  LoginLogin
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Finanz Forum Foren-Übersicht -> Geldanlage: Finanztipps, Wissen und Ratschläge
Autor
Nachricht
finanzguru





Prospekthaftung - Jeder wichtige Fehler zählt
Verfasst am: 08.10.2008, 03:43

Ein Anleger kann seine Beteiligung rückgängig machen, wenn der Anlageprospekt in bedeutsamen Punkten unrichtig oder unvollständig war. Laut Bundesgerichtshof gilt dies auch, wenn später nicht die unrichtig dargestellten Risiken, sondern andere im Prospekt verheimlichten oder falsch dargestellten Fakten den Wertverlust der Anlage verursachen (Az: II ZR 194/92). Der Anleger muss aber die objektive Bedeutung der verschwiegenen Tatsache für den Anlagewert darlegen. In dem BGH-Fall war im Prospekt nicht erwähnt, dass die Gesellschaft die Gründung einer Tochter zur „Kurspflege" für die Aktien plante.
Rat: Wenn Sie den Prospektfehler bemerken, müssen Sie rasch handeln: Der Anspruch verjährt sechs Monate nach Kenntnis des Fehlers, spätestens drei Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft.
_________________
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Finanz Forum Foren-Übersicht -> Geldanlage: Finanztipps, Wissen und Ratschläge
 
 Verwandte Themen   Aufrufe   Letzter Beitrag 
Keine neuen Beiträge Schäden in Mietwohnung - Ersatzanspruch verjährt 1092 23.12.2008, 01:30
Keine neuen Beiträge Vorteil eines Investmentfonds gegenüber einzelnen Aktien 2095 26.11.2008, 16:52
Keine neuen Beiträge Was ist bei einer stillen Beteiligung zu beachten? 1169 14.10.2008, 21:32
 


[ Time: 0.0955s ][ Queries: 47 (0.0108s) ][ GZIP on - Debug on ]