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Rechtliche Grundlagen: Lohnfortzahlung bei Krankheit
Verfasst am: 06.12.2008, 12:53

Schon der berüchtigte Sturz von der Leiter kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer für längere Zeit nicht arbeiten kann. Ist die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet, hat er für die Dauer von sechs Wochen — einige Tarifverträge sehen auch einen längeren Zeitraum vor —Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter und Auszubildende. Auch Arbeitnehmer, die nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich oder 45 Stunden im Monat arbeiten, haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az: 5 AZR 598/90) Anspruch auf die Fortzahlung ihres Lohnes durch den Arbeitgeber.

Wie hoch ist die vom Arbeitgeber zu leistende Lohnfortzahlung?

Es gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip. Das heißt, der Arbeitnehmer kann die Vergütung verlangen, die er bei Arbeitsfähigkeit erhalten hätte. Allgemeine Lohn- oder Gehaltserhöhungen, die in den Zeitraum der Krankheit fallen, muss der Arbeitgeber genauso auszahlen wie fällige freiwillige Leistungen, wie Weihnachtsgratifikationen oder Urlaubsgeld. Auch Überstundenvergütungen gehören zum Arbeitslohn und müssen im Krankheitsfall weitergezahlt werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer zuvor regelmäßig Überstunden geleistet hat oder der Arbeitgeber die Überstunden bereits vor Beginn der Krankheit angeordnet hat. Nachtzulagen, Sonntags- und Feiertagszulagen sowie Provisionen muss der Arbeitgeber ebenfalls fortzahlen, sofern sie angefallen wären.

Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitnehmer selbst verschuldet, so dass sein Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt?

In der Regel trifft den Arbeitnehmer die Schuld an seiner Krankheit, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das ist zum Beispiel bei Unfällen und Verletzungen der Fall, die durch Alkoholmissbrauch oder grobe Verstöße gegen die Verkehrsregeln (etwa Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes) verursacht sind. Ob dies auch für Alkoholabhängigkeit oder Drogensucht gilt, hängt von der Beurteilung des Einzelfalles ab. Bei Sportunfällen trifft den Arbeitnehmer dann die Schuld, wenn er an einer „gefährlichen" Sportart teilgenommen hat. Nach der Rechtsprechung handelt es sich jedoch selbst beim Amateurboxen oder beim Drachenfliegen nicht um gefährliche Sportarten, solange der Sportler alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften beachtet hat.

Wie häufig kann ein Arbeitnehmer die sechswöchige Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen?

Fehlt ein Arbeitnehmer häufig wegen einer chronischen Krankheit, kann er nicht immer wieder von neuem mit der Fortzahlung seines Lohnes rechnen. Denn der Arbeitgeber muss nicht zahlen, wenn zwischen zwei Perioden der Arbeitsunfähigkeit weniger als sechs Monate liegen. Diese Regelung betrifft jedoch nur sogenannte Fortsetzungserkrankungen — also Erkrankungen, die auf demselben Grundleiden beruhen. Arbeiter haben — im Gegensatz zu Angestellten — einmal im Jahr in jedem Fall Anspruch auf eine erneute Lohnfortzahlung, unabhängig davon, in welchen Abständen sie zuvor an demselben Leiden erkrankt waren.

Gilt die Sechsmonatsfrist auch für aufeinanderfolgende Erkrankungen des Arbeitnehmers, die unterschiedliche Ursachen haben?

Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge einer neuen Krankheit hat der Arbeitnehmer einen jeweils neuen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns bis zur Dauer von sechs Wochen. Die verschiedenen Krankheitszeiten werden nicht zusammengerechnet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zwischen den beiden Krankheiten arbeitsfähig gewesen ist.
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Tags: krankheit, krankheiten, hoch, unterschiedliche, rechtliche

 
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