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finanzguru
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Regeln für die zweite Runde Anschlußfinanzierung
Verfasst am: 12.02.2009, 06:41 |
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Um sich bei der Anschlußfinanzierung böse Überraschungen zu ersparen, sollten Baufinanzierer rechtzeitig vor dem Auslaufen der Zinsbindung ihres Darlehens den Kreditvertrag studieren.
Im Kreditvertrag ist zumindest in Grundzügen geregelt, wie sich die Bank bei der anstehenden Konditionenanpassung verhalten wird. Einige Institute legen den neuen Zinssatz für die Anschlußfinanzierung einseitig fest und setzen dem Kunden eine Frist, innerhalb der er den neuen Konditionen widersprechen oder den Vertrag kündigen kann. Vorsicht: Meldet er sich nicht, gilt der Zinssatz für den neuen Finanzierungsabschnitt als vereinbart. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig — allerdings nur dann, wenn die Bank den Kunden in der Konditionenmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweist. Das muss schon im Kreditvertrag klar zum Ausdruck kommen. Auch darf die Widerspruchsfrist nicht so kurz sein, dass dem Kunden eine gründliche Prüfung und ein Wechsel zu einem anderen Institut unmöglich ist. Zwei Wochen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in jedem Fall zu kurz. Folge einer zu kurzen Frist: Der Kunde kann auch später widersprechen oder kündigen, mindestens bis zum Ablauf der Zinsbindung.
Behält sich die Bank eine einseitige Zinsanpassung vor, darf sie den neuen Zinssatz außerdem nicht willkürlich festlegen. Altkunden haben Anspruch darauf, dass sie zumindest keine schlechteren Konditionen erhalten als Neukunden
Neue Gebühren muss der Kreditnehmer nicht akzeptieren. Bei kundenfreundlichen Instituten läuft ohne ausdrückliche Zustimmung des Baufinanzierers zu den neuen Konditionen nichts. Kommt es bis zum Auslaufen der Zinsbindung zu keiner neuen Vereinbarung, läuft das Darlehen üblicherweise zu variablem Zinssatz weiter. Das kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten jederzeit kündigen. Wer versäumt hat, die Anschlußfinanzierung rechtzeitig unter Dach und Fach zu bringen, hat dann immer noch die Möglichkeit, einen eventuell lohnenden Bankwechsel in Ruhe vorzubereiten. Doch Vorsicht: Es gibt auch Vertragsklauseln, nach denen das Darlehen zum Ablauf der Zinsbindung auf einen Schlag zurückgezahlt werden muss, wenn dann noch keine neue Vereinbarung steht. Spätestens bis dahin müssen Baufinanzierer sich mit ihrer Bank geeinigt haben oder die verbindliche Darlehenszusage eines anderen Instituts in der Tasche haben. _________________
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