Schäden in Mietwohnung - Ersatzanspruch verjährt Verfasst am: 23.12.2008, 01:30
Der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn Mieter eine Wohnung beschädigen — allerdings verjährt dieser Anspruch relativ schnell. Verlangt er erst mehr als sechs Monate nach Ubergabe der Wohnung einen Ersatz für die Schäden, ist es zu spät. Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken kommt es nicht darauf an, wie lange der Mietvertrag nach Auszug der Mieter noch besteht.
Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter die Mieter seiner Wohnung verklagt, weil sie die Wohnung seiner Ansicht nach in einem desolaten Zustand hinterlassen hatten. Die Mieter waren nach ihrer Kündigung im Februar aus der Wohnung ausgezogen und hatten dem Vermieter die Schlüssel zurückgegeben. Der Mietvertrag endete im Mai, der Vermieter reichte die Klage Ende September beim Gericht ein. Das Landgericht begründete im Berufungsurteil: Der Vermieter hätte die Schäden in der Wohnung bereits im Februar feststellen können, deswegen waren seine Schadenersatzansprüche im September, sieben Monate nach Auszug der Mieter, verjährt. _________________