Sind bei privaten Darlehen 200 Prozent Zinsen erlaubt? Verfasst am: 30.10.2008, 15:40
Wer von einem privaten Kreditgeber Geld erhält, hat gegen einen sehr hohen Zins deutlich weniger rechtliche Mittel als bei einem gewerblichen Kreditgeber. Der Bundesgerichtshof entschied, dass beim „Gelegenheitsdarlehen" ein Jahreszins von über 200 Prozent nicht ohne weiteres sittenwidrig ist (Az: XI ZR 105/93). Der Kreditnehmer hatte 36000 Euro bekommen, die er sechs Wochen später zuzüglich 9000 Euro Zinsen zurückzahlen sollte. Dieses Geschäft sei nur dann sittenwidrig, wenn auch die Umstände dafür sprächen, dass der Kreditgeber bewusst eine Zwangslage des Kreditnehmers ausnutzte.
Rat: Von Gelegenheitsdarlehen ist abzuraten. In der Regel ist ein Kredit sittenwidrig, wenn der Vertragszins den Marktzins um das Doppelte oder um zwölf Prozentpunkte übersteigt. _________________