Sind Zehnjahresverträge bei Versicherungen kündbar? Verfasst am: 16.10.2008, 02:01
Der Bundesgerichtshof hat allen Versicherten, die aus ihren Zehnjahresverträgen aussteigen wollen, das Tor geöffnet: Die in den Verträgen bis zur Gesetzesneuregelung am 1. Januar 1991 enthaltenen Zehnjahresklauseln sind unwirksam (Az: IV ZR 107/93 u.a.). Die Versicherten in der Unfall-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung können also vorzeitig kündigen. Dabei muss eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres eingehalten werden.
Das Urteil gilt nicht für seit 1991 abgeschlossene Zehnjahresverträge, in deren Formularen auch Laufzeiten von einem, drei und fünf Jahren mit gestaffeltem Prämiennachlass angeboten wurden. Für alle nach dem 24. Juni 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge gilt aufgrund einer Neuregelung: Langlaufende Verträge können zum Ende des fünften Jahres und jedes weiteren Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Vor dem Abschluss eines neuen Vertrags sollte man genau überlegen, welche Versicherung man wirklich braucht, und nur Einjahresverträge unterschreiben. _________________