Tipps zum Bausparen Verfasst am: 15.10.2008, 23:44
Was sollte man als Bausparer alles beachten:
- Lassen Sie sich von der Bausparkasse einen detaillierten Anspar- und Tilgungsplan vorlegen. Nur so können Sie erkennen, ob der Vertrag auch Ihren Plänen entspricht.
- Vorsicht vor überhöhten Bausparsummen. Achten Sie darauf, dass Ihre monatliche Sparrate nicht unter dem tariflichen Regelsparbeitrag liegt. Sonst sind teure Zwischenfinanzierungen und ein teilweiser Verlust der Abschlussgebühr bereits programmiert.
- Wenn Sie noch keinen konkreten Zeitplan fürs Eigenheim haben: Wählen Sie zunächst eine kleine Bausparsumme, die schon relativ früh zugeteilt wird. Wollen Sie sich dann mit dem Bau oder Kauf noch Zeit lassen, können Sie die Bausparsumme immer noch problemlos aufstocken. Der umgekehrte Weg, zunächst eine hohe Bausparsumme zu wählen, die bei Bedarf herabgesetzt oder geteilt wird, ist in jedem Fall teurer.
- Sparen Sie nicht mehr an als das Mindestguthaben. Mit jeder Mark, die Sie über das Mindestguthaben hinaus in den Bausparvertrag einzahlen, verringern Sie bei den meisten Tarifen Ihren Darlehensanspruch. Außerdem wird das Guthaben nur niedrig verzinst.
- Prüfen Sie regelmäßig die Bewertungszahl Ihres Bausparvertrags (auf dem Kontoauszug) und vergleichen Sie sie mit der Zielbewertungszahl Ihrer Bausparkasse (bei der Kasse erfragen oder in der Kundenzeitschrift nachlesen). Haben Sie die Zielbewertungszahl, aber noch nicht das Mindestguthaben erreicht, sollten Sie den fehlenden Betrag schleunigst nachzahlen. Danach können Sie innerhalb weniger Monate mit der Zuteilung des Bausparvertrags rechnen.
- Tilgen Sie das Bauspardarlehen nicht vorzeitig. Wegen der niedrigen Zinsen ist es besser, vorhandenes Geld zur Rückzahlung eines teureren Bankdarlehens zu verwenden oder anderweitig anzulegen.
- Lassen Sie die Finger vom Bausparen, wenn Sie sofort oder kurzfristig in ein bis zwei Jahren bauen wollen. Die Bausparsofortfinanzierung, also die Vorfinanzierung der Bausparsumme über einen Kredit, kostet insgesamt deutlich mehr als ein herkömmliches Bankdarlehen
Die wichtigsten Begriffe für Bausparer auf einen Blick
Abschlussgebühr: Sie beträgt je nach Bauspartarif 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme. Wichtig für Bausparer, die noch keine festen Baupläne haben: Darauf achten, dass die Abschlussgebühr bei einem späteren Darlehensverzicht erstattet wird.
Arbeitnehmersparzulage: Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlt, kann eine zehnprozentige Sparzulage kassieren.
Bauspardarlehen: Bei den meisten Tarifen ergibt sich die Höhe des Darlehens aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Nachteil dieser Festlegung: Wer mehr als das Mindestguthaben spart, verringert dadurch gleichzeitig seinen Darlehensanspruch. Es gibt aber auch Tarife mit einem festen Darlehensanspruch von 50 Prozent der Bausparsumme. Bauspardarlehen dürfen grundsätzlich nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke" eingesetzt werden, also vor allem zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung von Häusern und Wohnungen, zum Erwerb von Bauland oder zur Ablösung von Altschulden. Erlaubt sind auch Mietermodernisierungen und der Erwerb von Baugenossenschaftsanteilen.
Bausparguthaben: Der vom Bausparer angesparte Betrag einschließlich Guthabenzinsen und staatlichen Prämien.
Bausparsumme: Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich aus Bausparguthaben und -darlehen zusammen. Von der Bausparsumme hängt die Höhe der Abschlussgebühr, das Mindestsparguthaben und die Höhe des monatlichen Tilgungsbeitrags ab. Die Bausparsumme wird ausgezahlt, wenn der Vertrag zum jeweiligen Bewertungsstichtag die Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl) erfüllt.
Bewertungszahl: Kennziffer, nach der sich die Reihenfolge der Zuteilung der Bausparverträge richtet. In die Bewertungszahl gehen die Höhe des Sparguthabens und die Sparzeit ein (Zeit-mal-Geld-Prinzip).
Darlehensgebühr: Sie beträgt zwei bis drei Prozent des Bauspardarlehens. Die Gebühr wird dem Darlehen zugeschlagen und muss mitverzinst und -getilgt werden.
Effektivzins: Der Effektivzins des Bauspardarlehens enthält neben dem Nominalzins auch Darlehens- und die (anteiligen) Abschlussgebühren. Ein günstiger Effektivzins allein sagt aber nichts über die Qualität des Bauspartarifs aus, weil er an einen niedrigen Sparzins in der Ansparphase gekoppelt ist. Außerdem gilt der Effektivzins nur für Bausparer, die bei der Zuteilung des Bausparvertrags exakt das Mindestguthaben erreicht haben — ein Idealfall, der in der Praxis allenfalls annähernd erreicht wird.
Guthabenzinssatz: Beträgt je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 2 und 4,75 Prozent. Je höher der Guthabenzins, desto höher fällt auch der Darlehenszins aus. Bei vielen Tarifen kann der Bausparer zwischen verschiedenen Guthabenzinsen (zum Beispiel 2,5 und 4 Prozent) wählen und den Zinssatz nachträglich wechseln.
Mindestsparguthaben: Vor der Zuteilung des Bausparvertrags muss der Bausparer je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.
Regelsparbeitrag: Von den Bausparkassen vorgegebener Sparbeitrag, zu dem sich der Bausparer vertraglich verpflichtet. Je nach Tarif und Bausparkasse beträgt der monatliche Regelsparbeitrag zwischen drei und zehn Promille der Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag ist nur eine grobe Orientierungsgröße. In der Praxis kann jeder seinen Bausparvertrag ansparen,
wie er will, also jederzeit höhere Beiträge zahlen oder eine Zeitlang mit dem Sparen aussetzen.
Teilbausparsumme: Viele Bausparkassen bieten Tarife an, bei denen die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme bei Bedarf in Teilsummen zerlegt werden kann. Dadurch kann erreicht werden, dass eine Teilsumme schon frühzeitig zugeteilt wird.
Tilgungsbeitrag: Die Rate, die der Bausparer nach Auszahlung des Bauspardarlehens monatlich für Zins und Tilgung aufbringen muss. Bei den klassischen Standardtarifen beträgt der Tilgungsbeitrag meist 6 Promille der Bausparsumme. Viele Tarife lassen dem Bausparer ein Wahlrecht zwischen verschieden hohen Tilgungsraten von beispielsweise 4,6 oder 8 Promille der Bausparsumme. Durch das Tilgungswahlrecht kann der Bausparer die Laufzeit des Darlehens und die Zuteilung des Bausparvertrags beeinflussen. Eine hohe Tilgungsrate erhöht die Bewertungszahl des Vertrags und wird mit einer schnelleren Zuteilung belohnt.
Zielbewertungszahl: Von den Bausparkassen zu den Stichtagen (monatlich, viertel- oder halbjährlich) berechnete Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag mindestens haben muß, um in der kommenden Zuteilungsperiode zugeteilt zu werden.
Zuteilung: Zeitpunkt, zu dem die Bausparkasse die Bausparsumme zur Auszahlung bereithält in der Regel drei bis neun Monate nach dem Stichtag, an dem das Mindestguthaben und die Zielbewertungszahl vom Bausparer erreicht werden. _________________
Hermes
Verfasst am: 21.05.2009, 13:12
Wow, das sind doch mal viele interessante Tipps zum Thema Finanzen und auch noch so übersichtlich aufbereitet. Top!