Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung Verfasst am: 18.12.2008, 20:05
Was ist eigentlich ein Unfall?
Wann muss die Versicherung zahlen?
Keineswegs hat ein Kunde sofort nach dem Unfall Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Die Versicherungsgesellschaft muss die Invaliditätsleistung nur dann zahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Die Invalidität des Versicherten (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit) ist im ersten Jahr nach dem Unfall eingetreten.
2) Die Invalidität ist spätestens innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt (der genaue Grad ist zunächst unerheblich).
3) Der Kunde hat seinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung in dieser Zeit schriftlich bei der Versicherung geltend gemacht.
Die Versicherung kann abwarten, ob sich der Gesundheitszustand noch bessert. In der Regel ist eine Wartezeit bis zu zwölf Monate nach dem Unfall durchaus möglich. Sie zahlt dann sozusagen als Vorschuß zunächst die Todesfallsumme aus, die dann mit der späteren Invaliditätsleistung verrechnet wird.
Nur die Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte im ersten Jahr nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt.
TIPPS
Setzen Sie Prioritäten: Wichtiger als eine Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko Unfall sollten Sie nicht überschätzen.
Vergleichen Sie sorgfältig die Angebote. Die Preisunterschiede sind enorm. Außerdem sollten Sie sich nach Rabatten für bestimmte Berufsgruppen erkundigen.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen, bevor Sie den Antrag unterschreiben- Die meisten Verträge entsprechen noch weitgehend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, doch können die Gesellschaften inzwischen völlig losgelöst davon ihre Angebote stricken — also aufpassen, ob zum Beispiel bei Kindern bis 10. Lebensjahr Vergiftungen noch mitversichert sind.
Vereinbaren Sie lediglich eine Invaliditätsleistung und einen kleinen Todesfallschutz. Alle übrigen Zusatzangebote sind wenig sinnvoll. Auf Verträge mit Beitragsrückgewähr sollten Sie sich nicht einlassen- Was Ihnen zurückgezahlt wird, ist —schlecht verzinst — ihr eigenes Geld, das für den Unfallschutz nicht benötigt wurde.
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Beschäftigung ändern, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich mitteilen.
Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und dem Versicherer das Ergebnis unverzüglich mitteilen. Füllen Sie das Formular „Unfallanzeige" sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Tödliche Unfälle sind innerhalb von 48 Stunden zu melden.