Untervermietung - das sollten Mieter wissen Verfasst am: 11.01.2009, 23:01
Wer auf Nummer Sicher gehen will, spricht die Untermieterlaubnis an. In der gemieteten Wohnung sollte man sich umsichtig bewegen. Verträge sind schriftlich am besten.
Erlaubnis zur Untervermietung
Bei der Vermietung von Mitwohngelegenheiten gehen die Zentralen davon aus, dass der Hauptmieter die Zustimmung seines Vermieters eingeholt hat. Sollte es nach Ihrem Einzug dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, müssen Sie eventuelle Auseinandersetzungen mit dem Hauptmieter führen, denn dieser ist Ihr Vertragspartner. Sprechen Sie die Untermieterlaubnis an, wenn Sie länger mieten wollen. Sie sind so vor unliebsamen Überraschungen sicher.
Kündigungsfristen
Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem befristeten Mietvertrag. Da er beide Seiten bindet, müssen Sie die Wohnung vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht verlassen. Sie sind Ihrerseits jedoch ebenfalls an den Vertrag gebunden. Falls Sie noch nicht genau wissen, wie lange Sie mitwohnen wollen, sollten Sie einen befristeten Vertrag mit Option auf Verlängerung abschließen.
Mietvertrag
Wichtig für Vermieter und Mieter ist ein wasserdichter Vertrag. Nehmen Sie auch Nebenabsprachen schriftlich auf. Das bewahrt vor unangenehmen Auseinandersetzungen, wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es sollte. _________________