Was ist bei einer Gehaltspfändung zu beachten? Verfasst am: 11.10.2008, 17:45
Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass Lohnabtretungen von Kreditnehmern in allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken nur unter einer Bedingung wirksam sind: Die Klausel muss die Bank verpflichten, eine beabsichtigte Verwertung des Gehalts zeitig anzukündigen (Az: XI ZR 210/93). Der Schuldner muss noch Einwendungen erheben oder sich um die Abwendung der drohenden Folgen einer Offenlegung bemühen können. In dem BGH- Fall verlor die Schuldnerin ihren Job als Leiterin von Seminaren. Der BGH forderte das Berufungsgericht auf, den Schaden der Frau zu ermitteln.
Rat: Eine Lohnabtretungsklausel sollte man im Ernstfall vom Anwalt unter die Lupe nehmen lassen. _________________