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finanzguru
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Was ist bei einer stillen Beteiligung zu beachten?
Verfasst am: 14.10.2008, 20:32 |
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Bei "stillen Beteiligungen" handelt es sich häufig um unseriöse Angebote dubioser Firmen des staatlich nicht kontrollierten grauen Kapitalmarktes. Dieser Markt birgt grundsätzlich Risiken für das eingesetzte Kapital, da es keinerlei Auffangnetze für den Krisenfall gibt. Geht der Anbieter pleite, sind die Gelder der Anleger verloren. In vielen Fällen wissen Anleger nicht, in was die eingezahlten Gelder renditewirksam angelegt werden. Die Gewinnversprechen liegen häufig weit über dem Marktzins.
Rein theoretisch gesehen beteiligt sich bei der stillen Gesellschaft eine Person (stiller Teilhaber) am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage. Dabei geht die Einlage des stillen Gesellschafters gegen einen Anteil am Gewinn in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts über. Es entsteht also kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft wird als still bezeichnet, weil sie nach außen nicht sichtbar wird. Der stille Gesellschafter wird durch seine Beteiligung nicht zum Kaufmann. Die Geschäfte mit Dritten werden ausschließlich vom Inhaber der Gesellschaft abgeschlossen. Der stille Gesellschafter ist dabei sowohl am Gewinn als auch an Verlusten der Gesellschaft beteiligt.
Bei typischen stillen Gesellschaften kann eine Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag allerdings ausgeschlossen werden. Das gilt jedoch nicht für den Konkursfall.
- Informieren Sie sich anhand des Prospekts und der Leistungsbilanz über die Seriosität der Firma.
- Prüfen Sie, ob das betreffende Unternehmen einen unabhängigen Treuhänder für die Mittelverwendungskontrolle eingesetzt hat.
- Fragen Sie, in was die Firma investiert. Lassen Sie sich nicht mit allgemeinen Informationen abspeisen. Verlangen Sie Namen und Adressen, und fragen Sie dort nach.
- Informieren Sie sich über alle Risiken der Gesellschaft. Risikolose Beteilungsangebote gibt es nicht.
- Lassen Sie sich nicht von Vertragsklauseln täuschen, die eine Teilnahme des stillen Gesellschafters an Verlusten des Unternehmens ausschließen. Im Konkursfall verlieren alle Gesellschafter ihre Einlagen.
- überprüfen Sie die Renditeversprechen. Bei Firmen, die über zehn Prozent versprechen, ist äußerste Vorsicht angebracht-
- Seien Sie vorsichtig, wenn neben einer Mindestrendite eine Gewinnbeteiligung versprochen wird. Es könnte sich bei einem solchen Angebot um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln.
- Achten Sie besonders auf die Höhe von Verwaltungs- und Abschlussgebühren. Angebote, für die über zehn Prozent der Vertragssumme verlangt werden oder bei denen in den ersten Jahren zunächst die Verwaltungsgebühr von den Einlagen abgezogen wird sind meist wenig erträglich.
- Lassen Sie sich das Provisionssystem erklären. Prüfen Sie, ob Provisionen verschleiert oder falsch ausgewiesen werden oder ob sie vom Gewinn bezahlt werden.
- Fragen Sie bei den Verbraucherzentralen in Berlin oder Leipzig nach, ob, die Firma schon einmal negativ aufgefallen ist. _________________
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