Was muss man bei Fremdwährungskrediten beachten? Verfasst am: 12.01.2009, 09:22
Fremdwährungsdarlehen für private Baufinanzierungen bieten Banken und Kreditvermittler fast ausschließlich in Schweizer Franken, Yen und US-Dollar an. Die möglichen Vorteile: Der Kreditnehmer zahlt einen geringeren Zinssatz als für ein Darlehen in heimischer Währung. Darüber hinaus profitiert er, wenn die fremde Währung gegenüber dem Euro sinkt. Er muss dann weniger Euro zurückzahlen, als er an Kredit erhalten hat.
Die Kehrseite: Er trägt das volle Risiko, wenn der Kurs der Fremdwährung steigt. Denn er ist verpflichtet, alle Zins- und Tilgungsleistungen in der jeweiligen Fremdwährung zu leisten. Dazu werden die fälligen Zahlungen zum aktuellen Kurs in Mark umgerechnet und vom Girokonto oder einem extra eingerichteten Abwicklungskonto eingezogen.
Mindestsummen: Ab umgerechnet 250000 Euro und höher. Kreditvermittler bieten mitunter auch Kredite über geringere Summen von beispielsweise 150000 Euro an.
Zinsbindung
Je nach Bank bis zu zehn Jahren. Häufig wird der Zinssatz alle drei, sechs oder zwölf Monate der Zinsentwicklung auf dem europäischen Geldmarkt angepasst. Gebräuchlich ist die Kopplung des Kreditzinses an einen Referenzzinssatz, zum Beispiel an den 3-Monats-Zinssatz für die jeweilige Währung am Londoner Interbankenmarkt.
Tilgung
Eine regelmäßige Tilgung wie bei herkömmlichen Baukrediten gibt es bei Fremdwährungskrediten nur selten. Meist handelt es sich um endfällige Darlehen. Das heißt: Der Kreditnehmer zahlt zunächst nur die Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt auf einen Schlag am Ende der vereinbarten Laufzeit, zum Beispiel aus einem Aktienfonds oder einer Lebensversicherung.
Sicherheiten
Als Sicherheit dient der Bank eine Grundschuld, die meist 10 bis 25 Prozent höher liegen muss als die in Mark umgerechnete Darlehenssumme. Banken behalten sich im Kreditvertrag vor, bei einem höheren Anstieg der Fremdwährung zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Außerdem muss der Kreditnehmer über eine gute persönliche Bonität verfügen.
Gebühren
Zu den Zinsen können Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsprovisionen, Umrechnungsgebühren und die Kosten für ein Immobilienwertgutachten eines vereidigten Sachverständigen kommen. _________________