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finanzguru
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Was muss man beim Wechsel der KFZ-Versicherung beachten?
Verfasst am: 26.11.2008, 20:55 |
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Einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres können Sie bei Ihrer alten Versicherung kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Außerordentlich können Sie auch im Schadensfall, bei Verschrottung des Fahrzeugs, bei Neukauf oder bei einer Prämienerhöhung Ihrer Versicherung den Rücken kehren.
Kündigung
Sie sollten erst kündigen, nachdem die neue Versicherung Sie auch wirklich akzeptiert hat. Denn die Versicherer sind im Kaskobereich nicht verpflichtet, jeden aufzunehmen. Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. So kann sich die alte Versicherung nicht rausreden, sie hätte nie eine Kündigung erhalten.
Sonderrabatte
Sie sollten jede angebotene Sondervereinbarung genau durchrechnen und preisliche Vorteile dem vertraglich fixierten Risiko gegenüberstellen. Geforderte Verhaltensklauseln genau darauf prüfen, ob man sie einhalten kann. Bei falschen Angaben und Verstößen drohen meist Strafen.
Kleingedrucktes
Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, sollten Sie unbedingt das Kleingedruckte lesen. Gern verlangen Versicherer Zuschläge für längere Auslandsfahrten oder mehrere Fahrzeugnutzer. Die Tarifbedingungen können oft über das Internet ausgedruckt werden.
Bagatellschäden
Kleinere Schäden am besten selbst bezahlen, denn so kann man den Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Eine Rückstufung kann insgesamt sehr viel teurer werden.
Autokauf
Wer sich ein neues Auto zulegt, sollte vorher prüfen, in welcher Typklasse das Fahrzeug eingeordnet ist. So kann man vorab ungefähr einschätzen, wie hoch die Versicherungskosten ausfallen. Für Fahrzeuge ab Typklasse 32 in Kasko oder besonders wertvolle Wagen, kann es schwierig werden, überhaupt Versicherungsschutz im Kaskobereich zu bekommen. _________________
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