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finanzguru
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Welche Regeln sollte man bei seinem Testament beachten?
Verfasst am: 30.11.2008, 22:39 |
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Wenn Sie Ihr Testament nicht beim Notar machen, muss es handgeschrieben und unterschrieben sein. Datum und Ort nicht vergessen!
Regelungen, die Sie beibehalten wollen, sollten sie der Übersichtlichkeit halber auch im neuesten Testament festhüten. Überholte Testamente sollten Sie vernichten, auch eventuelle Kopien. Geben Sie auch ein eigenhändiges Testament beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung. Alternativ können Sie Testamentskopien unabhängig voneinander an zwei Vertrauenspersonen geben. Geben Sie Ihren künftigen Erben eine Liste mit Aufbewahrungsort und Daten über Personalausweis, Testament oder Erbvertrag, Lebens-, Unfall-, Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht-und Rentenversicherung, Girokonten, Sparbücher, Bausparverträge und Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Parteien.
Falls Sie selbständig sind, sollten Sie vor einem Testament den Rat eines Anwalts einholen, der im Steuer- und Erbrecht bewandert ist. Setzen Sie in Ihrem Testament eine oder mehrere Personen als Erben ein. Die Quoten sollten Sie in Bruchteilen oder Prozentwerten angeben.
Teile oder einzelne Gegenstände Ihres Vermögens können Sie bestimmten Erben zuwenden. Legen Sie fest, ob diese Zuwendungen auf die Erbquote anzurechnen sind. Sie können auch Nichterben einen Vermögensvorteil als Vermächtnis zuwenden.
Wenn Streit unter den Erben zu erwarten ist, sollten Sie einen Testamentsvollstrecker benennen und diesen frühzeitig informieren. Legen Sie auch die Vergütung fest, die je nach Höhe des Nachlaßwerts bei zwei bis vier Prozent liegen sollte. Bei Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall können Sie einen Bezugsberechtigten benennen. Der Auszahlungsbetrag fällt dann nicht in den Nachlass (wichtig bei überschul-deten Nachlässen). Wer als Erbe Zweifel über die Höhe der Nachlassschulden hat, sollte einen Anwalt fragen. _________________
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