Wie gehe ich vor, wenn mir meine Wohnung gekündigt wurde? Verfasst am: 26.10.2008, 10:51
- Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten, prüfen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist — je nach Wohndauer drei bis zwölf Monate.
- Nur wenn das Schreiben spätestens am dritten Werktag ankommt, zählt der laufende Monat für die Frist.
- Ihr Vermieter muss in dem Schreiben vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf darlegen. Gründe, die nicht in dem Schreiben stehen, sind unerheblich.
- Einen weit überhöhten Bedarf müssen Sie nicht akzeptieren.
- Macht der Vermieter den Bedarf für Tante, Onkel, Neffen, Nichte oder Cousin geltend, muss er eine besonders enge Beziehung zu diesem Verwandten nachweisen.
- Fordern Sie vom Vermieter Auskunft über seinen Immobilienbesitz: Welche Wohnungen sind oder werden frei, oder welche Wohnungen sind bereits gekündigt worden?
- Ist eine freie Wohnung kleiner als die des Mieters, kommt sie in erster Linie als Alternativwohnung für diesen in Frage. Ausnahme: weit überhöhter Eigenbedarf.
- Ist die freie Wohnung mit der gekündigten vergleichbar, muss der Mieter nicht ausziehen.
- Schwere Krankheiten, hohes Alter, lange Wohndauer und geringes Einkommen können Härtegründe sein, die einem Auszug entgegenstehen.
- Bei umgewandelten Eigentumswohnungen verlängern sich die Kündigungssperrfristen um drei bis zehn Jahre. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Mieterverein nach. _________________