Einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres können Sie bei Ihrer alten Versicherung kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Außerordentlich können Sie auch im Schadensfall, bei Verschrottung des Fahrzeugs, bei Neukauf oder bei einer Prämienerhöhung Ihrer Versicherung den Rücken kehren.
Kündigung
Sie sollten erst kündigen, nachdem die neue Vers ...
Verfasst am: 15.11.2008, 15:39 Aufrufe: 3199 Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines neuen Autos bei einer Versicherung nach der Typklasse, in die der Wagen eingestuft ist. Sie können dann die Höhe der Kaskoprämie einschätzen, die vielleicht ihre Modellwahl beeinflusst. Wenn Sie sich ein Auto ab der Typ-klasse 32 oder einen Wagen kaufen wollen, der mehr als 40000 Euro kostet, erkundigen Sie sich vorher, ob Sie das Auto kaskoversichert bekommen.
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