- Gehen Sie eine Bürgschaft nur ein, wenn Sie etwa als Ehepartner beim Hausbau — gleiche Interessen und Rechte wie der Schuldner haben.
- Es kommt nur eine Höchstbetragsbürgschaft in Frage, also die Begrenzung auf eine bestimmte Summe. Prüfen Sie genau, ob Sie mit Ihrem Vermögen für diese Summe geradestehen können.
- Streichen Sie alle Klauseln, die eine Ausdehnung dieser Haftung ermöglichen (etwa auf Zinsen, P ...
Verfasst am: 12.10.2008, 19:05 Aufrufe: 9329
Was bei einem Schaden beachtet werden muss
Eine Hausratpolice verpflichtet den Versicherer, im Schadensfall für Reparaturen oder Neuanschaffungen von Haushaltsgegenständen in der Wohnung oder im Eigenheim seines Kunden aufzukommen. Auch der Kunde muss neben fristgerechter Zahlung seiner Prämien bestimmte Regeln einhalten. Tut er es nicht, riskiert er, dass der Versicherer nicht zahlen muß.
Schadensmeldung
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