In diesem Fall können bei Auflösung der Gesellschaft die Anteile des stillen Gesellschafters und des Inhabers frei bestimmt werden. Bei Konkurs des Inhabers ist der stille Gesellschafter nur Konkursgläubiger.
TIPPS
Verzichten Sie auf Beteiligungen als typischer oder atypischer stiller Gesellschafter an Immobilienfirmen. Die Risiken (Blind Pool und möglicher Totalverlust) sind im Vergleich zu den häufig nur auf ...
Verfasst am: 25.10.2008, 15:48 Aufrufe: 10544
Eine Kapitalerhöhung kann viele Gründe haben. Vielleicht benötigt ein Unternehmen neue
Mittel für den Ausbau seiner Kapazitäten, für Modernisierungs- oder Rationalisierungsinvestitionen. Denkbar ist auch, dass die neuen finanziellen Mittel zum Erwerb von Beteiligungen verwendet werden sollen. Eine Kapitalerhöhung kann auch dazu dienen, aufgenommenes Fremdkapital durch Eigenkapital zu ersetzen.
Je nach Finanzi ...
Verfasst am: 14.10.2008, 21:32 Aufrufe: 2207
de/userpix/www.geldvertrag.de/9_stille_beteiligung_1.jpg
Bei "stillen Beteiligungen" handelt es sich häufig um unseriöse Angebote dubioser Firmen des staatlich nicht kontrollierten grauen Kapitalmarktes. Dieser Markt birgt grundsätzlich Risiken für das eingesetzte Kapital, da es keinerlei Auffangnetze für den Krisenfall gibt. Geht der Anbieter pleite, sind die Gelder der Anleger verloren. In vielen Fällen ...
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