... r es „sinnlos verprasst", es zur Haushaltsführung verwendet oder es dem Arbeitgeber-Ehegatten sogar zurückschenkt, ist allein seine Entscheidung. Allerdings sollte das „Schenken" zeitlich nicht zu dicht auf die Lohnzahlung folgen, sondern es sollte schon einige Zeit, etwa zwei bis drei Wo-chen, verstrichen sein. Überkreuzarbeitsverträge erkennt das Finanzamt nicht an. Wer also für seinen eigenen Betrieb ...
Stimme gesucht Stimme gesucht? Ich besitze eine fundierte Ausbildung sowie langjährige Erfahrung im Bereich Sprache und Gesang.
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