Teilen Sie dem Versicherer unbedingt mit, wenn sich Ihre Wohnsituation ändert — etwa weil das Haus eingerüstet wird oder Sie länger als zwei Monate weg sind.
Melden Sie jeden Schaden sofort der Gesellschaft- Einbruch, Raub und Fahrraddiebstahl müssen außerdem bei der Polizei angezeigt werden.
Denken Sie daran, dass Ihre Liste gestohlener Gegenstände nach einem Einbruch vollständig sein muss- Bei allen anderen Sch ...
Verfasst am: 12.10.2008, 18:05 Aufrufe: 8375
Dann kann sich der Versicherer später nicht auf eine verspätete Anzeige berufen. Detaillierte Angaben über die Schadenhöhe müssen bei der Schadensmeldung noch nicht gemacht werden. Bei Brand, Explosion, Einbruch oder Raub muss der Versicherungsnehmer immer die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Er muss den Beamten außerdem umgehend ein Verzeichnis mit den gestohlenen Gegenständen (Stehlgutliste) aushändigen, ...
Verfasst am: 09.10.2008, 11:26 Aufrufe: 1755
Die Hausratversicherung kommt auch auf, wenn nicht in der Wohnung des Kunden, sondern in sein Hotelzimmer eingebrochen wird. Dieser Außenversicherungsschutz besteht allerdings oft nur innerhalb Europas. Eine weltweite Deckung kann meistens extra vereinbart werden.
Verfasst am: 06.10.2008, 16:36 Aufrufe: 2621
http://www.geldvertrag.de/userpix/www.geldvertrag.de/9_versicherungs_nachweis_bei_einbruch_1.jpg
Die Gerichte haben erkannt, dass es für Versicherungsnehmer oft schwierig sein kann, einen Einbruchdiebstahl in allen Einzelheiten nachzuweisen. Sie haben deshalb Grundsätze für eine Beweiserleichterung aufgestellt. Ein Detektiv muss nicht beauftragt werden, um den Einbruch detailliert beweisen zu können. Es genügt dem G ...
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