Zudem sind einige Gutachten veraltet, wenn der Versteigerungstermin angesetzt wird. Wichtig: In den letzten zwei Jahren sind Immobilienpreise gefallen. Risiko versteckte Mängel: Der Ersteigerer hat keinen Gewährleistungsanspruch gegen den früheren Eigentümer, den Gläubiger oder das Gericht. Selbst ein schlampiger Gutachter kann später nicht haftbar gemacht werden, wenn er etwa feuchtes Mauerwerk übersehen hatte. Vor ...
Verfasst am: 05.01.2009, 06:06 Aufrufe: 19321 Doch ebenso zahlreich sind die Spielregeln, die Mieter dabei einhalten müssen.
Regeln einhalten
Das Thema Mietminderung gehört nach Fragen zur Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung zu den häufigsten Anliegen, mit denen Mieter die Beratungsstellen der Mietervereine aufsuchen. Mängel in der Wohnung, insbesondere Durchfeuchtungen, rangieren an erster Stelle, dicht gefolgt von Beschwerden über Lärmbelästigungen ...
Verfasst am: 28.10.2008, 07:51 Aufrufe: 1527
- Achten Sie darauf, dass, sich vorgesehene Teilzahlungen streng am Baufortschritt orientieren.
- Der Baubeginn sollte mit Kalenderdatum festgehalten werden.
- Für die Abnahme sollten Sie ein schriftliches Protokoll vereinbaren.
- Sämtliche Mängel sind dabei schriftlich festzuhalten. Wenn Sie ein mangelhaftes Werk abnehmen, müssen Sie sich bezüglich der Mängel ausdrücklich alle Rechte vorbehalten.
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