Finanz Forum

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zum Thema Geld, Versicherungen und Verträge
 
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 Regeln für die zweite Runde Anschlußfinanzierung
Verfasst am: 12.02.2009, 06:41  Aufrufe: 1379 


Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig — allerdings nur dann, wenn die Bank den Kunden in der Konditionenmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweist. Das muss schon im Kreditvertrag klar zum Ausdruck kommen. Auch darf die Widerspruchsfrist nicht so kurz sein, dass dem Kunden eine gründliche Prüfung und ein Wechsel zu einem anderen Institut unmöglich ist. Zwei Wochen sind nach einem Urtei ...

 Kündigungsmodalitäten bei Autoversicherungen
Verfasst am: 23.12.2008, 23:02  Aufrufe: 2206 

Bei den meisten Autoversicherungen endet das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind alle Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf ordentlich kündbar. Plant der Fahrzeughalter 1998 einen Wechsel zu einer anderen Versicherung, muss er also bis Ende November gekündigt haben. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vers ...

 Was muss man beim Wechsel der KFZ-Versicherung beachten?
Verfasst am: 26.11.2008, 21:55  Aufrufe: 1383 

Einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres können Sie bei Ihrer alten Versicherung kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Außerordentlich können Sie auch im Schadensfall, bei Verschrottung des Fahrzeugs, bei Neukauf oder bei einer Prämienerhöhung Ihrer Versicherung den Rücken kehren. Kündigung Sie sollten erst kündigen, nachdem die neue Vers ...

 Tipps und Tricks beim Abschluss einer KFZ-Versicherung
Verfasst am: 15.11.2008, 15:39  Aufrufe: 1544 

Zahlen Sie Bagatellschäden selbst. Wenn Sie den Schaden melden, erfolgt eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Nicht die Höhe ist für die Rückstufung entscheidend, sondern die Anzahl der gemeldeten Schäden. Bevor Sie den Versicherer wechseln, sollten Sie klären, dass der neue Versicherer Sie einschließlich Kasko unter Vertrag nimmt. Holen Sie sich die schriftliche Zusicherung ein. Vergleichen Sie mehrere A ...

 Was ist bei einer Anschlussfinanzierung zu beachten?
Verfasst am: 02.11.2008, 06:02  Aufrufe: 2487 

Lassen Sie sich nicht nur den neuen Zinssatz, sondern auch das zu finanzierende Restdarlehen, die neue Ratenhöhe und die Restschuld nach Ablauf der neuen Zinsbindung nennen. Vergleichen Sie die Konditionen mit Konkurrenzangeboten. Gibt es günstigere Institute, sollten Sie einen Bankwechsel ins Auge fassen, zumindest von der Hausbank eine Nachbes-serung des Angebots fordern. Erkundigen Sie sich vor einem Ban ...


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