Zahlt eine Unfallversicherung auch bei Privatreisen? Verfasst am: 22.10.2008, 23:21
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Versicherungsschutz auch bei einem Unfall während einer Dienstreise gewähren, die sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken diente. Entscheidend ist, ob die Reise im Einzelfall wesentlich betrieblichen Interessen diente, wobei "wesentlich" nicht "überwiegend" heißen muss. Wo die Grenze zwischen diesen beiden Begriffen zu ziehen ist, müssen die Sozialgerichte jeweils im Einzelfall entscheiden (Az: 2 RU 26/93). _________________